Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg Fachkräfte Prävention laden ein: Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt

Janina Timmermann ist Leiterin der Präventionsabteilung sexualisierte Gewalt beim Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg. Copyright: Guido Kollmeier

Lübeck/Ratzeburg. Die Präventionsbeauftragten einiger Kirchenkreise haben in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Prävention der Nordkirche eine Initiative gestartet, um Mitarbeitende in der Nordkirche über die Bedeutung und Erstellung von Schutzkonzepten zu informieren. 

Seit 2018 sind kirchliche Träger gesetzlich verpflichtet, Schutzkonzepte zu erstellen, eine Verpflichtung, die durch die jüngsten Erkenntnisse der ForuM-Studie noch verstärkt wurde. Diese Konzepte sollen einen umfassenden Überblick über die lokalen Risikofaktoren bieten und Maßnahmen zur Sicherheit in den kirchlichen Einrichtungen etablieren.

Schutzkonzepte sind vorgeschrieben

“Wir müssen immer davon ausgehen, dass Menschen in unserem nahen Umfeld von dieser Form von Gewalt betroffen sind. Insofern ist es bei der Schutzkonzeptarbeit zudem bedeutsam, Ansprechstellen kennenzulernen und Vereinbarungen zu treffen, die das Hinschauen und das Handeln im Verdachtsfall anbelangen”, sagt Janina Timmermann, Leiterin der Präventionsabteilung sexualisierte Gewalt beim Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg.

Um diese Herausforderung anzugehen und die Arbeit an Schutzkonzepten zu erleichtern, bieten erfahrene Präventionsbeauftragte und Mitarbeitende der Stabsstelle Prävention eine Reihe von Zoom-Veranstaltungen an. Diese digitalen Einführungen richten sich an alle Interessierten aus den verschiedenen Bereichen der Nordkirche – sowohl haupt- als auch ehrenamtliche. 

Die einstündigen Veranstaltungen dienen dazu einen Überblick über den Prozess der Erstellung von Schutzkonzepten zu bekommen und alle Fragen zu dem Prozess stellen zu können.

Anmeldungen ab sofort möglich

Die Termine finden im April und Mai 2024 statt. Verbindliche Anmeldungen sind ab sofort hier möglich. Wichtig: Die Veranstaltungen sind eine einmalige Informationsmöglichkeit und ersetzen nicht den Prozess der Entwicklung von Schutzkonzepten. Dieses Verfahren kann eigenständig oder mit externer Hilfe durchgeführt werden. Weitere Informationen dazu werden während der Veranstaltungen bereitgestellt.